Grundpfandrechte – Rechtssicher Grundschuld und Hypothek eintragen lassen
Die Finanzierung einer Immobilie erfolgt in der Regel über ein Bankdarlehen – abgesichert durch eine Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch. Diese sogenannten Grundpfandrechte bieten Kreditinstituten die nötige Sicherheit für die Vergabe eines Darlehens.
Notarin Alexandra Goller sorgt für eine rechtssichere Eintragung der Grundpfandrechte und steht Ihnen bei allen Fragen rund um Grundschuld, Hypothek und Zweckerklärung beratend zur Seite.
Notariat:
Marktplatz 5, 71540 Murrhardt
Telefon: 07192 97891-0
Fax: 07192 97891-99
E-Mail: zentrale@notarin-goller.de
EGVP-ID
Nur für den elektronischen Rechtsverkehr:
DE.BEN_PROD.ba81b42b-edcc-4b20-a3df-a58b9371ce77.da3c
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
9:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Grundschuld oder Hypothek – Was ist der Unterschied?
Sowohl die Grundschuld als auch die Hypothek dienen der Absicherung eines Kredits. In der Praxis hat sich die Grundschuld durchgesetzt – sie ist flexibler und kann nach Rückzahlung des Darlehens erneut verwendet werden. Die Hypothek hingegen erlischt automatisch mit der vollständigen Tilgung.
Vorteile der Grundschuld:
- Wiederverwendbar für spätere Finanzierungen
- Unabhängig vom Bestehen eines konkreten Darlehens
- Flexibel anpassbar (z. B. Erhöhung oder Teilfreigaben möglich)
Der Weg zur rechtssicheren Eintragung
Die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch erfolgt im Rahmen einer notariellen Beurkundung. Notarin Alexandra Goller bereitet die erforderlichen Unterlagen vor, klärt über die rechtlichen Auswirkungen auf, und koordiniert alle Schritte bis zur Eintragung beim Grundbuchamt.
Folgende Punkte sind dabei zentral:
- Belastungsreihenfolge: Wird im Grundbuch festgelegt – z. B. vorrangig oder nachrangig.
- Sicherungszweck: Die Grundschuld dient meist zur Absicherung eines konkreten Darlehens.
- Sicherungshöhe: Der eingetragene Betrag liegt in der Regel über der reinen Darlehenssumme.
Zweckerklärung & Zinssatz – Wichtige Begriffe einfach erklärt
Zweckerklärung:
Die Zweckerklärung ist ein separates Dokument zur Grundschuld. Sie regelt, welche Verbindlichkeiten konkret abgesichert werden – z. B. nur das aktuelle Darlehen oder auch künftige Kredite beim selben Institut.
Zinssatz im Grundbuch:
Der in der Grundschuld eingetragene Zinssatz (z. B. 15 %) dient nur der Absicherung und ist nicht mit dem effektiven Darlehenszins zu verwechseln. Entscheidend für Ihre Zahlungsverpflichtungen ist ausschließlich der Zinssatz im Darlehensvertrag.
Löschung der Grundschuld nach Rückzahlung
Nach vollständiger Tilgung des Darlehens können Sie entscheiden:
- Löschung im Grundbuch
Die Bank stellt Ihnen dafür eine Löschungsbewilligung aus. Notarin Goller veranlasst die Austragung. - Grundschuld bestehen lassen
Bei zukünftigen Finanzierungsplänen kann es sinnvoll sein, die Grundschuld bestehen zu lassen. Sie spart Zeit und Kosten bei späterer Wiederverwendung.
Gerne berät Sie Notarin Goller zu Ihrer individuellen Situation.