Rechtliche Begleitung für Vereine – von der Gründung bis zur Auflösung
Eine klare Satzung, ordnungsgemäße Registereintragungen und rechtssichere Beschlüsse sind die Grundlage für eine handlungsfähige und verlässliche Vereinsstruktur.
Notarin Alexandra Goller begleitet Sie bei allen rechtlichen Schritten rund um Ihren Verein – mit juristischer Präzision und einem klaren Blick für die Besonderheiten Ihres Vorhabens.
Notariat:
Marktplatz 5, 71540 Murrhardt
Telefon: 07192 97891-0
Fax: 07192 97891-99
E-Mail: zentrale@notarin-goller.de
EGVP-ID
Nur für den elektronischen Rechtsverkehr:
DE.BEN_PROD.ba81b42b-edcc-4b20-a3df-a58b9371ce77.da3c
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
9:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Vereinsgründung – Ihr Weg zum eingetragenen Verein (e. V.)
Die Gründung eines Vereins erfordert sorgfältige Vorbereitung. Wir unterstützen Sie bei:
- der Ausarbeitung oder Prüfung Ihrer Satzung
- der Erstellung des Gründungsprotokolls
- der notariellen Anmeldung beim zuständigen Vereinsregister
So schaffen Sie die rechtliche Grundlage für Ihre gemeinnützige, soziale oder kulturelle Tätigkeit.
Satzung erstellen oder anpassen
Die Satzung ist das Fundament des Vereinslebens. Sie regelt Mitgliedschaft, Zuständigkeiten, Beschlussfassungen und mehr.
Egal, ob Sie eine neue Satzung formulieren oder eine bestehende anpassen möchten – etwa wegen veränderter Ziele, Anforderungen der Gemeinnützigkeit oder gesetzlicher Neuerungen: Wir sorgen für eine juristisch korrekte und zukunftsfähige Gestaltung.
Vorstand – Anmeldung und rechtliche Rahmenbedingungen
Verändert sich der Vorstand, muss dies im Vereinsregister aktualisiert werden. Wir begleiten Sie bei:
- der notariellen Beglaubigung der Anmeldung
- Fragen zur Amtszeit, Vertretung, Haftung und ordnungsgemäßen Wahl
- der Einreichung und Kommunikation mit dem Registergericht
Mitgliederversammlung und Beschlüsse
Für eine wirksame Vereinsführung ist es entscheidend, dass Mitgliederversammlungen korrekt einberufen und Beschlüsse ordnungsgemäß dokumentiert werden. Wir beraten Sie zu Form, Fristen und Protokollführung – für rechtlich belastbare Ergebnisse.
Auflösung eines Vereins
Soll ein Verein beendet werden, begleiten wir Sie durch alle rechtlich erforderlichen Schritte, wie z. B.:
- die satzungsgemäße Beschlussfassung zur Auflösung
- die Eintragung im Vereinsregister
- die Bestellung eines Liquidators
Wir sorgen für eine rechtlich einwandfreie Abwicklung.
So begleiten wir Ihren Verein – Schritt für Schritt
Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Eintragung: Wir stehen Ihnen mit Fachwissen und persönlicher Begleitung zur Seite.
- Vorbesprechung
Gemeinsame Klärung Ihrer Ziele und Rahmenbedingungen - Satzung & Unterlagen
Erstellung oder Prüfung aller notwendigen Dokumente - Mitgliederversammlung
Unterstützung bei Einberufung, Ablauf und Protokoll - Registeranmeldung
Notarielle Beglaubigung und Einreichung beim Amtsgericht - Laufende Begleitung
Beratung bei späteren Änderungen, Wahlen und Anpassungen
Planen Sie die Gründung oder Umstrukturierung Ihres Vereins?
Notarkosten für Vereine
Die Gebühren für notarielle Leistungen richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich ist der Geschäftswert – etwa das Vereinsvermögen oder der Aufwand der Satzungsgestaltung.
Vorab erhalten Sie eine transparente Einschätzung der Kosten.
Wichtig zu wissen: Sowohl eine notarielle Beratung als auch die Erstellung eines Entwurfs sind gebührenpflichtig – selbst dann, wenn es anschließend nicht zu einer Beurkundung kommt. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), insbesondere nach § 92 Abs. 2 GNotKG sowie dem Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viele Mitglieder braucht ein Verein?
Für die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) sind mindestens sieben Gründungsmitglieder erforderlich. Diese müssen in der Gründungsversammlung die Satzung beschließen und den Vorstand wählen.
Wie lange dauert eine Vereinsgründung?
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. In der Regel kann die Eintragung ins Vereinsregister wenige Wochen nach der Gründung erfolgen – vorausgesetzt, die Unterlagen sind vollständig und rechtlich korrekt vorbereitet.
Welche Versicherungen sind für Vereine sinnvoll?
Je nach Tätigkeit des Vereins sind z. B. eine Vereinshaftpflichtversicherung oder eine Unfallversicherung für Mitglieder und Veranstaltungen sinnvoll. Wir beraten Sie gerne zu rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Versicherungsschutz.
Was muss bei einer Satzungsänderung beachtet werden?
Satzungsänderungen müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen und in das Vereinsregister eingetragen werden. Dabei ist auf formale Vorgaben und eine klare Dokumentation zu achten.
Kann ich meinen Notar frei wählen?
Ja, Sie können Ihren Notar unabhängig von Ihrem Wohnort frei wählen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, die Notarin oder den Notar auszuwählen, der Ihre individuellen Bedürfnisse am besten versteht und begleitet. Notarin Alexandra Goller steht Ihnen gerne zur Verfügung – auch wenn Ihr Verein außerhalb von Murrhardt ansässig ist.
Weiterführende Informationen
Die Bundesnotarkammer stellt unter verein-gruenden.notar.de eine Informationsplattform zur Verfügung – mit Vorlagen, einem Baukastensystem für Satzungen und direkten Links zur Notarsuche und zu Online-Verfahren. Eine empfehlenswerte Anlaufstelle für die erste Orientierung.