Umstrukturierungen und Fusionen – Rechtssichere Umsetzung strategischer Veränderungen

Unternehmen müssen sich laufend neuen Rahmenbedingungen anpassen – sei es durch Expansion, Spezialisierung oder Nachfolgeplanung.

Maßnahmen wie etwa Formwechsel, Spaltungen oder Fusionen zur Anpassung an neue Geschäftsmodelle, Wachstumsstrategien oder Nachfolgepläne erfordern nicht nur strategisches Feingefühl, sondern auch eine rechtssichere und sorgfältige Umsetzung.

Notarin Alexandra Goller begleitet Sie zuverlässig durch alle notariell relevanten Schritte – von der Analyse bis zur Eintragung im Handelsregister.


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Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen

Die Umstrukturierung einer Gesellschaft dient der Optimierung interner Abläufe oder der Anpassung an neue Ziele. Je nach Unternehmensstruktur und Planungsziel kommen verschiedene Modelle in Betracht:

Typische Umwandlungsformen

  • Formwechsel: z. B. von einer GbR in eine GmbH, ohne dass ein neues Rechtssubjekt entsteht – zur Anpassung von Haftungsfragen oder Kapitalstruktur.
  • Spaltung: Aufteilung eines Unternehmens in zwei oder mehr rechtlich eigenständige Einheiten, etwa zur Auslagerung von Geschäftsbereichen.
  • Verschmelzung: Zusammenführung mehrerer Gesellschaften, um Synergien zu nutzen oder den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Notarin Goller prüft mit Ihnen, ob eine Maßnahme dem Umwandlungsgesetz (UmwG) unterliegt, und sorgt für die rechtssichere Umsetzung – inkl. Handelsregistereintrag.


Fusionen und Übernahmen

Im Rahmen von Unternehmenskäufen oder -zusammenschlüssen kommt es häufig zu Übertragungen von Gesellschaftsanteilen oder Vermögenswerten. In bestimmten Fällen ist eine notarielle Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere bei:

Notarin Goller erstellt oder prüft die erforderlichen Verträge und begleitet den Vollzug bis zur Registereintragung.

Ablauf und Leistungen der Notarin

Ein rechtssicherer Ablauf beginnt mit einer sorgfältigen Vorbereitung. Die notarielle Mitwirkung umfasst insbesondere:

  • rechtliche Prüfung der geplanten Maßnahme
  • Erstellung oder Beurkundung von Umwandlungs- oder Übernahmeverträgen
  • Abstimmung mit dem Registergericht
  • Koordination mit Steuerberatern oder weiteren Beratern, sofern erforderlich. Dabei fungiert die Notarin als rechtliche Schnittstelle zwischen Steuerberatung, Unternehmensführung und Registergericht
  • Einreichung aller notwendigen Unterlagen zur Handelsregisteranmeldung