Teileigentum, Garagen & Stellplätze – rechtlich sicher kaufen und veräußern
Ob als Ergänzung zur Eigentumswohnung oder als eigenständige Investition: Der Erwerb von Garagen oder Stellplätzen kann langfristig sinnvoll und wertsteigernd sein. Wichtig ist dabei eine klare rechtliche Einordnung – insbesondere, wenn es sich um Teileigentum handelt.
Notarin Alexandra Goller sorgt für eine rechtssichere Vertragsgestaltung und begleitet Sie durch alle Schritte – von der Grundbucheinsicht bis zur Eigentumsumschreibung.
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Was beim Kauf von Garagen & Stellplätzen zu beachten ist
Wer Teileigentum kaufen möchte – etwa in Form eines Garagen- oder Tiefgaragenstellplatzes –, sollte vorab prüfen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. Je nach Ausgestaltung ergeben sich unterschiedliche Nutzungs- und Verwertungsrechte – insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit eines späteren Verkaufs.
- Teileigentum: Der Stellplatz ist als eigene Einheit im Grundbuch ausgewiesen und kann unabhängig von einer Wohnung übertragen werden.
- Sondernutzungsrecht: Es besteht lediglich ein exklusives Nutzungsrecht an einem gemeinschaftlichen Bereich, z. B. einem Stellplatz im Hof – ohne separate Grundbucheintragung.
Wie beim Wohnungseigentum gilt auch hier das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zentrale Grundlage ist die Teilungserklärung, in der geregelt ist, welche Flächen zum Sondereigentum gehören und wie das Gemeinschaftseigentum genutzt werden darf.
Hinweis: Damit ein Stellplatz als Teileigentum gelten kann, muss es sich in der Regel um einen baulich abgeschlossenen Raum handeln – z. B. eine Einzelgarage oder ein klar abgetrennter Tiefgaragenstellplatz. Offene Flächen wie Carports oder markierte Stellplätze im Freien erfüllen diese Voraussetzungen meist nicht.
Unterschiede zwischen Gemeinschaftseigentum, Teileigentum und Sondernutzungsrecht
Bevor Sie einen Stellplatz oder eine Garage erwerben, sollten Sie folgende Fragen klären:
- Ist die Einheit im Grundbuch separat verzeichnet? Nur dann handelt es sich um echtes Teileigentum.
- Liegt stattdessen lediglich ein Sondernutzungsrecht vor – etwa an einem Hof-Stellplatz?
- Entspricht die bauliche Ausführung den Anforderungen an eine abgeschlossene Nutzungseinheit?
Diese Aspekte sind entscheidend dafür, ob der Platz separat veräußert werden kann oder ob er an das Wohnungseigentum gebunden bleibt und nicht separat übertragen werden kann.
Vertragliche Inhalte im Überblick
Ein rechtssicherer Kaufvertrag über Garagen oder Stellplätze regelt insbesondere folgende Punkte:
- Zuweisung von Sondernutzungsrechten: Falls kein eigenes Teileigentum vorliegt, wird die exklusive Nutzung des Stellplatzes vertraglich gesichert.
- Finanzierung & Belastung: Wird der Kaufpreis finanziert, kann eine Grundschuld eingetragen werden – eine im Grundbuch vermerkte Sicherheit zugunsten der Bank.
- Teilungserklärung & Gemeinschaftsordnung: Diese Dokumente bilden die rechtliche Basis für Nutzung, Pflichten und Eigentumsverhältnisse.
- Eigentumsvormerkung & Eigentumsumschreibung: Die Vormerkung schützt den Käufer bis zur endgültigen Umschreibung im Grundbuch.
Grundbucheinsicht & Eigentumssicherung
Zur Absicherung Ihres Erwerbs empfehlen wir eine frühzeitige Einsicht ins Grundbuch. So lassen sich mögliche Belastungen – etwa Wegerechte, Dienstbarkeiten oder bestehende Grundschulden – rechtzeitig erkennen.
Nach der notariellen Beurkundung übernimmt die Kanzlei:
- die Eintragung der Eigentumsvormerkung
- das Einholen notwendiger Genehmigungen
- die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Warum ist notarielle Beurkundung vorgeschrieben?
Gemäß § 311b BGB ist für den Kauf von Immobilien – dazu zählen auch Garagen und Stellplätze als Teileigentum – die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Sie gewährleistet, dass:
- alle Inhalte rechtlich wirksam und eindeutig formuliert sind
- beide Vertragsparteien umfassend informiert werden
- Beweissicherheit besteht und spätere Streitigkeiten vermieden werden
Im Beurkundungstermin erläutert Notarin Alexandra Goller alle Inhalte Schritt für Schritt, beantwortet Ihre Fragen und sorgt für ein ausgewogenes, rechtlich abgesichertes Ergebnis.
14-Tage-Bedenkfrist: Verbraucherschutz beim Hauskauf
Bei Kaufverträgen zwischen einem Unternehmer (z. B. Bauträger, Gemeinde) und einer Privatperson gilt eine gesetzliche Bedenkfrist von 14 Tagen. Diese beginnt mit der Übermittlung des Vertragsentwurfs und soll eine wohlüberlegte Entscheidung ermöglichen.
Garagen separat verkaufen – geht das?
Ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Ein Stellplatz oder eine Garage kann nur dann separat verkauft werden, wenn er als eigenständiges Teileigentum im Grundbuch eingetragen ist. Besteht lediglich ein Sondernutzungsrecht, ist ein Verkauf nur gemeinsam mit der zugehörigen Wohnung möglich.
Notarkosten beim Kauf von Stellplätzen oder Garagen
Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.
- Notargebühren zählen zu den Erwerbsnebenkosten
- In vielen Fällen über die Finanzierung integrierbar
Wichtig zu wissen: Sowohl eine notarielle Beratung als auch die Erstellung eines Entwurfs sind gebührenpflichtig – selbst dann, wenn es anschließend nicht zu einer Beurkundung kommt. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), insbesondere nach § 92 Abs. 2 GNotKG sowie dem Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG).
Häufige Fragen zu Teileigentum, Garagen & Stellplätzen
Kann ich einen Stellplatz unabhängig von der Wohnung verkaufen?
Nur wenn er als eigenständiges Teileigentum im Grundbuch eingetragen ist. Ein reines Sondernutzungsrecht ist nicht separat übertragbar.
Woran erkenne ich, ob es sich um Teileigentum handelt?
Dies ergibt sich aus dem Grundbuchauszug und der Teilungserklärung.
Gilt auch für Stellplätze die 14-Tage-Frist?
Ja, wenn ein Verbrauchervertrag vorliegt – etwa beim Kauf vom Bauträger.
Was ist beim Verkauf von Tiefgaragenplätzen zu beachten?
Oft sind bauliche oder brandschutztechnische Vorschriften relevant. Auch die Abgeschlossenheit ist entscheidend.
Kann ich meine Notarin frei wählen – auch bei einem Stellplatz außerhalb von Murrhardt?
Ja. Als Käufer:in oder Verkäufer:in können Sie die Notarin Ihres Vertrauens wählen – unabhängig vom Standort der Immobilie. Die Beglaubigung ist deutschlandweit möglich.
