Adoption – Ein neuer Anfang, rechtssicher gestaltet
Eine Adoption schafft ein neues rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis. Ob es um die Adoption eines Kindes oder eines Erwachsenen geht – mit der richtigen notariellen Begleitung stellen Sie sicher, dass alle Schritte formal korrekt und im Interesse aller Beteiligten erfolgen.
Notarin Alexandra Goller unterstützt Sie dabei, Ihren Adoptionswunsch rechtssicher, verständlich und individuell umzusetzen.
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Welche Formen der Adoption gibt es?
Je nach Lebenssituation kommen verschiedene Adoptionsformen in Betracht:
Fremdadoption: Adoption eines nicht verwandten Kindes
Beispiel: Ein Ehepaar adoptiert ein Kind, das sie über das Jugendamt vermittelt bekommen haben, ohne vorherige familiäre Bindung.
Stiefkindadoption: Adoption des Kindes der Ehe- oder Lebenspartnerin oder des Ehe- oder Lebenspartners
Beispiel: Eine Frau adoptiert die Tochter ihres Ehemanns, die sie seit vielen Jahren gemeinsam aufzieht.
Verwandtenadoption: Adoption durch nahe Verwandte
Beispiel: Nach dem Tod der Eltern adoptiert ein Onkel seinen minderjährigen Neffen.
Sukzessivadoption: Stufenweise Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Beispiel: Nach der Adoption durch eine Partnerin oder einen Partner adoptiert auch die andere Person das Kind.
Erwachsenenadoption: Rechtliche Anerkennung einer bestehenden familiären Bindung
Zusätzlich unterscheidet man offene, halb offene und anonyme Adoptionen – je nachdem, wie intensiv der Kontakt zwischen Adoptiv- und leiblichen Elternteilen bleibt.
Das Adoptionsverfahren – Ihr sicherer Weg zur neuen Familie
Adoption von Minderjährigen
Bei der Adoption eines Minderjährigen steht das Kindeswohl an erster Stelle. Voraussetzungen sind unter anderem eine abgeschlossene Adoptionspflegezeit, die Einwilligung der leiblichen Eltern sowie – ab 14 Jahren – die Zustimmung des Kindes oder der gesetzlichen Vertretung.
Nach Abschluss des Verfahrens hat das adoptierte Kind die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind, insbesondere im Namens- und Erbrecht.
Beispiel: Ein zehnjähriges Pflegekind lebt seit mehreren Jahren bei einer Familie. Durch die Adoption wird das Kind rechtlich als eigenes Kind anerkannt, erhält den Nachnamen der Adoptiveltern und wird erbberechtigt.
Adoption von Erwachsenen
Auch Erwachsene können adoptiert werden, meist zur rechtlichen Absicherung einer gewachsenen familiären Bindung. Dabei gibt es zwei Varianten:
- Adoption mit Wirkungen einer Minderjährigenadoption: Es entstehen umfassende familienrechtliche Beziehungen, ähnlich wie bei der Adoption eines Kindes.
- Adoption mit eingeschränkten Wirkungen: Nur bestimmte Rechte, wie Unterhalts- und Erbansprüche, werden geschaffen.
Ob eine Annäherung an die Wirkungen einer Minderjährigenadoption erfolgen soll, prüft das Gericht im Verfahren und hält dies im Beschluss fest.
Beispiel: Ein Mann adoptiert seinen volljährigen Stiefsohn, zu dem er seit dessen Kindheit eine enge Beziehung pflegt. Die Adoption sichert diese familiäre Bindung auch rechtlich ab und schafft gleiche Rechte wie bei leiblichen Kindern.
Warum eine notarielle Beurkundung wichtig ist
Eine Adoption ist in Deutschland nur mit notarieller Mitwirkung möglich. Die notarielle Beurkundung bietet Ihnen entscheidende Vorteile:
- Formulierung aller Erklärungen nach gesetzlichen Vorgaben
- Umfassende Aufklärung über die rechtlichen Folgen (Sorgerecht, Erbrecht, Namensrecht)
- Rechtssichere Einreichung beim Familiengericht
- Auf Wunsch: Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Gericht
Internationale Adoption
Bei internationalen Adoptionen gelten besondere Anforderungen, insbesondere nach dem Haager Adoptionsübereinkommen.
Ein Kind aus einem anderen Teil der Welt in die eigene Familie aufzunehmen, ist ein besonderer Schritt voller Hoffnung und Verantwortung. Wir begleiten Sie nicht nur bei der rechtlichen Umsetzung, sondern sorgen dafür, dass dieser wichtige Neubeginn auf sicheren rechtlichen Grundlagen steht.
Notarin Alexandra Goller unterstützt Sie bei:
- der notariellen Beurkundung von Anträgen und Einwilligungserklärungen,
- der Beratung zu den rechtlichen Wirkungen einer internationalen Adoption,
- der Vorbereitung eines Anerkennungsverfahrens in Deutschland, falls eine ausländische Adoption nicht automatisch anerkannt wird.
Beispiel: Ein deutsches Ehepaar adoptiert ein Kind aus Vietnam. Damit die Adoption auch in Deutschland wirksam ist, begleiten wir die notarielle Beurkundung der notwendigen Erklärungen und das gerichtliche Anerkennungsverfahren.
Ob Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren oder eine ausländische Adoption anerkennen lassen möchten – wir begleiten Sie sicher durch alle rechtlichen Schritte.