Güterstand – Vermögensfragen in der Ehe bewusst regeln
Ehe basiert auf Vertrauen – doch gerade bei finanziellen Fragen ist eine klare Regelung oft sinnvoller als vage Erwartungen. Der gewählte Güterstand beeinflusst, wie Vermögen innerhalb der Ehe behandelt wird und was im Trennungsfall gilt. Wer frühzeitig vorsorgt, schützt sich, den Partner und das gemeinsame Lebenswerk.
Notarin Alexandra Goller berät Sie umfassend bei der Wahl oder Änderung Ihres Güterstands – verständlich, fair und mit Blick auf Ihre persönliche Lebenssituation.
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Die drei Güterstände im Überblick
Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Regelfall)
Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Partner getrennt. Im Fall einer Scheidung wird jedoch der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn hälftig geteilt. Dieses Modell kombiniert individuelle Vermögensführung mit einem gemeinsamen Ausgleich bei Trennung.
Gütertrennung
Bei der Gütertrennung gibt es weder während der Ehe noch bei Scheidung einen Ausgleich. Beide Partner behalten ihr Vermögen vollständig. Besonders geeignet ist diese Regelung für Unternehmer:innen oder Paare mit stark abweichenden Vermögensverhältnissen.
Gütergemeinschaft
Beide Vermögen werden gemeinschaftlich geführt – inklusive aller bestehenden und künftigen Vermögenswerte. Auch Schulden betreffen beide. Die Gütergemeinschaft kommt heute nur noch selten vor, da sie mit weitreichenden rechtlichen Folgen verbunden ist.
Wann ist eine Anpassung des Güterstands sinnvoll?
Eine abweichende Regelung kann in vielen Situationen sinnvoll sein – z. B.:
- bei unternehmerischer Tätigkeit eines Partners
- bei sehr ungleichen Vermögensverhältnissen
- zur Absicherung eigener oder gemeinsamer Kinder
- bei besonderen Schuldenkonstellationen
- zur frühzeitigen Regelung der Vermögensnachfolge
Beispiel: Ein Unternehmer möchte vermeiden, dass Gesellschaftsanteile im Scheidungsfall auszugleichen sind. Durch einen Wechsel in die Gütertrennung lässt sich das Betriebsvermögen nachhaltig schützen – ohne die Partnerin vom Vermögensaufbau auszuschließen, etwa über individuelle Unterhaltsregelungen oder einen modifizierten Zugewinnausgleich.
Güterstandsschaukel – Steueroptimierung durch Wechsel des Güterstands
In bestimmten Lebenssituationen kann ein gezielter Wechsel des Güterstands nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern auch steuerlich vorteilhaft sein. Bei der sogenannten Güterstandsschaukel wechseln Ehepartner zunächst in die Gütertrennung, um einen Vermögensausgleich vorzunehmen, und kehren anschließend wieder zur Zugewinngemeinschaft zurück.
Dieses Vorgehen kann dazu beitragen, größere Vermögenswerte steuerfrei zwischen Ehegatten zu übertragen, insbesondere im Hinblick auf die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer. Wichtig ist dabei eine durchdachte und transparente Umsetzung.
Beispiel aus der Praxis: Ein Ehepaar plant die vorweggenommene Vermögensnachfolge. Der Ehemann ist Unternehmer und möchte einen Teil seines Vermögens auf seine Frau übertragen, ohne steuerliche Freibeträge zu überschreiten. Durch den Wechsel in die Gütertrennung mit anschließendem Zugewinnausgleich und Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft lässt sich dieser Vermögenstransfer oft effizient gestalten – rechtssicher und steuerlich begünstigt.
Chancen und Risiken
Die Güterstandsschaukel kann Gestaltungsspielräume eröffnen, ist jedoch nicht in allen Fällen sinnvoll. So prüfen die Finanzbehörden genau, ob ein echter Vermögensausgleich vorliegt oder lediglich eine steuerliche Gestaltung beabsichtigt ist. Auch der richtige Zeitpunkt und die vertragliche Ausgestaltung spielen eine entscheidende Rolle.
Mit notarieller Unterstützung lässt sich die Güterstandsschaukel rechtssicher und vorausschauend gestalten – abgestimmt auf Ihre individuelle Vermögens- und Familiensituation.