Vermächtnis und Testamentsvollstreckung – Individuelle Wünsche rechtssicher gestalten

Ein Vermächtnis erlaubt es Ihnen, gezielt einzelne Gegenstände oder Vermögenswerte bestimmten Personen zuzuwenden – ohne dass diese Erben werden. Eine Testamentsvollstreckung stellt sicher, dass Ihr letzter Wille in geordneten Bahnen umgesetzt wird – selbst bei komplexen Verhältnissen.

Notarin Alexandra Goller begleitet Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer individuellen Wünsche – von der ersten Beratung bis zur notariellen Beurkundung.


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Wesentliche Aspekte im Überblick

Vermächtnis – gezielte Zuwendung außerhalb der Erbfolge

Mit einem Vermächtnis bestimmen Sie, dass bestimmte Personen einzelne Vermögenswerte – etwa Schmuckstücke, Immobilien oder Geldbeträge – erhalten, ohne als Erben zu gelten. So lassen sich auch außerhalb der Erbengemeinschaft persönliche Wünsche berücksichtigen.

Der Vermächtnisnehmer erhält in diesem Fall keinen Erbenstatus, hat aber einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf den zugewiesenen Vermögensgegenstand.

Beispiel 1: Ein Onkel möchte seinem Freund eine wertvolle Uhr hinterlassen, ohne diesen als Erben einzusetzen. Durch ein Vermächtnis kann dieser Wunsch klar und rechtlich bindend geregelt werden.

Beispiel 2: Eine Grundstücksübertragung per Vermächtnis kann dann sinnvoll sein, wenn etwa ein Patenkind ein Baugrundstück erhalten soll, ohne als Erbe eingesetzt zu werden. Der Wille kann klar und rechtlich verbindlich festgelegt werden – inklusive notariellem Vollzug der Eigentumsübertragung im Grundbuch nach dem Erbfall.

Testamentsvollstreckung – Ordnung für Ihren Nachlass

Die Testamentsvollstreckung sorgt dafür, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verwaltet und verteilt wird. Der Testamentsvollstrecker regelt:

  • Die Verwaltung des Vermögens
  • Die Begleichung von Schulden
  • Die Aufteilung des Erbes nach Ihrer Verfügung

Beispiel: Ein Ehepaar mit minderjährigen Kindern möchte sicherstellen, dass das Erbe geschützt bleibt, bis die Kinder volljährig sind. Sie beauftragen eine neutrale Person als Testamentsvollstrecker, die das Vermögen verwaltet und später nach den Anweisungen im Testament verteilt.


Einsatzgebiete der Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung empfiehlt sich insbesondere:

  • bei komplexen Vermögensverhältnissen,
  • zur Absicherung minderjähriger Erben,
  • zur Vermeidung von Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft,
  • bei Unternehmensnachfolgen.

Notarin Alexandra Goller unterstützt Sie bei der Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers und hilft Ihnen, die Aufgaben präzise und rechtssicher zu definieren.