Schenkung und vorweggenommene Erbfolge – Vermögen mit Weitblick übertragen

Wer Vermögen zu Lebzeiten überträgt, schafft frühzeitig Klarheit – rechtlich wie familiär.

Die sogenannte vorweggenommene Erbfolge erfolgt in der Praxis häufig durch einen notariellen Schenkungsvertrag. Mit diesem lassen sich Vermögenswerte – etwa Immobilien oder Unternehmensanteile – gezielt und steuerlich vorteilhaft übertragen. Gleichzeitig behalten Sie durch vertragliche Regelungen Kontrolle und Sicherheit.

Notarin Alexandra Goller unterstützt Sie umfassend bei der rechtssicheren Gestaltung und sorgt dafür, dass Ihre persönlichen und familiären Ziele rechtlich wirksam umgesetzt werden.


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Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge

Eine Schenkung zu Lebzeiten hat zahlreiche Vorteile – sowohl für Sie als Schenker:in als auch für die begünstigte Person:

  • Mehrfache Nutzung des Schenkungssteuer-Freibetrags: Durch frühzeitige Übertragungen können gesetzliche Freibeträge im Rahmen des Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden.
  • Vermeidung späterer Streitigkeiten durch klare Regelungen
  • Gestaltungsspielraum bei der Auswahl und Reihenfolge der Zuwendung
  • Begleitung der Vermögensübertragung, solange Sie selbst noch handeln können

Beispiel: Ein Vater überträgt frühzeitig ein vermietetes Mehrfamilienhaus an seine Tochter. Durch einen Nießbrauch behält er die Mieteinnahmen, kann aber gleichzeitig die steuerlichen Vorteile nutzen und künftige Streitigkeiten unter den Kindern vermeiden.


Gestaltungsmöglichkeiten und Absicherung

Bei der Übertragung von Vermögen im Rahmen eines Schenkungsvertrags stehen Ihnen verschiedene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, um sich selbst abzusichern:

  • Nießbrauchrecht – Sie behalten die Einkünfte aus der Immobilie.
  • Wohnrecht – Sie nutzen die Immobilie weiterhin selbst.
  • Rückforderungsrechte – Schutz für den Fall von Scheidung, Insolvenz oder Vorversterben der beschenkten Person.
  • Versorgungsvereinbarungen – etwa Pflegeleistungen oder Unterstützung im Alter.

Notarin Alexandra Goller gestaltet diese Regelungen individuell und verständlich – mit klaren Formulierungen, die Ihre Interessen schützen.


Schenkung in Patchwork-Familien

In Patchwork-Familien mit Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen ist eine Vermögensübertragung oft besonders sensibel. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Stiefkinder nicht, und ohne klare Regelungen kann es zu Spannungen oder Benachteiligungen kommen.

Mit einer frühzeitigen Schenkung schaffen Sie Klarheit – rechtlich und familiär. Notarin Alexandra Goller berät Sie zu den passenden Lösungen, damit alle Beteiligten abgesichert sind und Ihre Wünsche verbindlich umgesetzt werden.

Mögliche Gestaltungselemente:

Beispiel: Ein Mann mit zwei Kindern aus erster Ehe lebt mit seiner neuen Partnerin und einem gemeinsamen Kind in einer Immobilie. Um klare Verhältnisse zu schaffen, überträgt er das Haus auf die Partnerin – mit Wohnrecht und Rückforderungsrecht. Gleichzeitig verzichtet eines der Kinder aus erster Ehe notariell auf den Pflichtteil gegen eine Ausgleichszahlung.

Ergebnis: Alle Beteiligten sind rechtlich abgesichert, spätere Konflikte werden vermieden.


Immobilien & Unternehmen

Die Übertragung von Immobilien oder Unternehmensanteilen erfolgt in der Regel über einen Schenkungsvertrag, der notariell beurkundet wird. Gerade bei solchen sensiblen Vermögenswerten kommt es auf präzise Formulierungen und umfassende rechtliche Absicherung an.

In manchen Fällen wird zunächst nur ein sogenanntes Schenkungsversprechen abgegeben – also die verbindliche Zusage, eine Zuwendung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Auch dieses Versprechen ist nur dann rechtlich wirksam, wenn es notariell beurkundet wird (§ 518 BGB).

Beispiel: Eine Unternehmerin überträgt ihre GmbH-Anteile im Rahmen eines Nachfolgeplans an ihren Sohn, behält sich aber eine Geschäftsführungsfunktion und ein Vetorecht vor. Die Vereinbarung wird notariell beurkundet, sodass alle Beteiligten Planungssicherheit haben.

Notarin Goller begleitet Sie Schritt für Schritt – von der Auswahl der geeigneten Vertragsform bis zur Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister.