Testament und Erbvertrag – Ihre Wünsche rechtssicher gestalten
Mit einem Testament oder Erbvertrag legen Sie selbst fest, was mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschieht. So vermeiden Sie Konflikte unter den Hinterbliebenen, schützen Ihre Angehörigen und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille rechtlich bindend umgesetzt wird.
Notarin Alexandra Goller begleitet Sie bei der Erstellung Ihrer letztwilligen Verfügung – von der Erstberatung bis zur notariellen Beurkundung.
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Testament erstellen – Einzel- oder gemeinschaftlich?
Ein Einzeltestament bietet Ihnen maximale Flexibilität. Es kann jederzeit geändert werden und legt klar fest, wer was erhalten soll.
Beispiel: Eine verwitwete Mutter möchte sicherstellen, dass ihr Sohn das Familienhaus erbt und ihre Tochter die Barvermögen. Mit einem Einzeltestament kann sie dies klar regeln – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge.
Ein gemeinschaftliches Testament, häufig von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner:innen genutzt, ermöglicht gemeinsame Verfügungen und schützt insbesondere den überlebenden Partner durch die Bindungswirkung. Eine besonders verbreitete Form ist das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile erben.
Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern möchte sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erst nach dem Tod des Letztversterbenden sollen die Kinder erben. Diese weit verbreitete Gestaltung wird als Berliner Testament bezeichnet und bietet eine klare, rechtssichere Lösung für Familien.
Der Erbvertrag – rechtlich verbindliche Vereinbarung
Ein Erbvertrag eignet sich für Konstellationen, in denen mehrere Beteiligte dauerhaft rechtlich eingebunden werden sollen – z. B.:
- Patchwork-Familien mit komplexen Erbverhältnissen
- Unternehmen mit klar geregelter Nachfolge
- Unverheiratete Paare ohne gesetzliches Erbrecht
Beispiel: Ein Unternehmer ohne Kinder möchte sicherstellen, dass seine langjährige Lebensgefährtin im Erbfall abgesichert ist – auch wenn sie gesetzlich nicht erbberechtigt ist. Mit einem Erbvertrag kann er gemeinsam mit ihr verbindlich festlegen, wie das Unternehmen und das Privatvermögen aufgeteilt werden sollen.
Im Gegensatz zum Testament ist ein Erbvertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen änderbar – das schafft Klarheit und Verbindlichkeit.
Ein Erbvertrag kann insbesondere für größere Vermögenswerte, Unternehmensnachfolgen oder komplexe Familienkonstellationen zusätzliche Klarheit und Schutz bieten.
Ablauf – von der Idee zur Urkunde
- Beratungsgespräch – Klärung Ihrer Wünsche und Lebenssituation
- Entwurfsphase – Erarbeitung einer passgenauen Lösung
- Beurkundung – Rechtssichere Umsetzung Ihrer Verfügung
- Registrierung – Eintragung im Zentralen Testamentsregister
Notarin Goller begleitet Sie verständlich durch alle Schritte.
Warum eine notarielle Gestaltung sinnvoll ist
Ein privatschriftliches Testament kann fehleranfällig sein – etwa bei Form, Inhalt oder Auffindbarkeit. Die notarielle Gestaltung beseitigt diese Unsicherheiten.
Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag bietet Ihnen:
- Rechtssicherheit und Wirksamkeit
- Eintragung im Zentralen Testamentsregister
- Vermeidung formaler Fehler
- Geringeres Risiko für spätere Streitigkeiten
- Keine Erbscheinskosten im Regelfall
Beispiel: Eine Mandantin verfasst ein privatschriftliches Testament, das im Erbfall unauffindbar ist. Die Erben benötigen einen Erbschein, was Zeit und zusätzliche Kosten verursacht. Mit einem notariellen Testament und Registrierung beim Zentralen Testamentsregister wäre dies vermeidbar gewesen.
Notarin Alexandra Goller sorgt dafür, dass Ihre Regelungen eindeutig formuliert, rechtlich abgesichert und sicher hinterlegt werden.