Finanzierungen und Sicherheiten – Rechtssichere Absicherung von Investitionen
Ob Betriebserweiterung, Immobilienkauf oder Nachfolgelösung: Die Finanzierung von Unternehmen erfordert nicht nur wirtschaftliche Planung, sondern auch rechtlich verbindliche Absicherungen. Sobald Immobilien oder Unternehmensanteile als Sicherheit dienen, ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
Notarin Alexandra Goller sorgt dafür, dass Ihre Finanzierungsvereinbarungen rechtskonform und auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten umgesetzt werden.
Notariat:
Marktplatz 5, 71540 Murrhardt
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Termine nach Vereinbarung
Rechtssicherheit bei Darlehen und Grundschulden
Viele Kreditverträge beinhalten die Absicherung durch Grundpfandrechte – insbesondere bei der Immobilienfinanzierung. In diesen Fällen ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich erforderlich. Notarin Goller übernimmt für Sie:
- Die Beurkundung der Grundschuldbestellung
- Die Einreichung beim Grundbuchamt
- Die Abstimmung mit Ihrer Bank, soweit es die notarielle Umsetzung betrifft
Die Inhalte des Darlehensvertrags werden in der Regel direkt zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer ausgehandelt. Die notarielle Tätigkeit stellt sicher, dass die vereinbarten Sicherheiten rechtlich korrekt umgesetzt werden.
Rangverhältnisse und mehrere Gläubiger
Bei parallelen Finanzierungen oder bestehenden Belastungen ist die Rangfolge der Grundpfandrechte entscheidend. Notarin Goller gestaltet:
- Rangrücktritte zugunsten neuer Finanzierungen
- Rangbestätigungen bei Umschreibungen
- Abstimmungen bei nachträglichen Änderungen
Dies ist insbesondere bei Anschlussfinanzierungen oder komplexen Finanzierungskonstellationen wichtig.
Weitere Sicherheiten – eindeutig geregelt
Neben Grundschulden kommen weitere Sicherheiten zum Einsatz. Die notarielle Mitwirkung stellt sicher, dass alle Bedingungen transparent und rechtsverbindlich festgehalten werden:
- Verpfändung von Geschäftsanteilen
- Sicherungsabtretungen von Forderungen oder Lebensversicherungen
- Bürgschaften und Sicherungsübereignungen
Gerade bei Unternehmensfinanzierungen ergibt sich häufig ein Mix aus verschiedenen Sicherheiten – hier sorgt eine saubere rechtliche Dokumentation für Klarheit.
Finanzierungen mit Immobilienbezug
Wenn Immobilien Teil der Finanzierung sind, ist eine notarielle Beurkundung meist erforderlich – etwa:
- Bei der Beleihung von Grundstücken
- Beim finanzierten Immobilienkauf mit Grundschuldbestellung
- Bei Übertragungen im Rahmen von Sicherungsvereinbarungen
Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt direkt über das Notariat – in enger Abstimmung mit Ihrer finanzierenden Bank.