Notarielle Beglaubigungen und Legalisationen

Ob im Geschäftsleben oder bei privaten Anliegen: Beglaubigte und legalisierte Dokumente schaffen rechtliche Sicherheit – im Umgang mit Behörden, für internationale Vorhaben oder im Rahmen persönlicher Vorsorgeregelungen.

Notarin Alexandra Goller unterstützt Sie zuverlässig bei der rechtlich wirksamen Vorbereitung und internationalen Anerkennung Ihrer Unterlagen.


Notariat:
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Nur für den elektronischen Rechtsverkehr:

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9:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung


Unterschriftsbeglaubigung

Bei einer Unterschrifts­beglaubigung bestätigt die Notarin, dass eine bestimmte Person ein Dokument eigenhändig und freiwillig unterzeichnet hat. Die Identität wird durch Vorlage eines gültigen Ausweises geprüft.

Typische Anwendungsfälle:

  • Vollmachten (z. B. Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht)
  • Verpflichtungs­erklärungen oder Einverständnis­erklärungen
  • Schriftlichen Erklärungen gegenüber Behörden, Banken oder Institutionen

Beispiel: Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen und diese bei einer Bank oder einem Krankenhaus vorlegen möchten, verlangen viele Stellen eine notariell beglaubigte Unterschrift, um die Wirksamkeit und Echtheit der Erklärung sicherzustellen.

Hinweis: In bestimmten Fällen reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. So ist zum Beispiel bei Grundstücksverkäufen, Eheverträgen oder Gesellschaftsgründungen eine öffentliche Beurkundung durch die Notarin gesetzlich vorgeschrieben. Auch hierzu beraten wir Sie gerne individuell.


Beglaubigung von Abschriften

Notarielle Beglaubigungen von Kopien bestätigen, dass die Abschrift mit dem Original übereinstimmt – sowohl inhaltlich als auch formal.

Häufig erforderlich bei:

  • Personenstandsurkunden (z. B. Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden)
  • Zeugnissen, Diplomen oder Studiennachweisen
  • Handelsregisterauszügen oder amtlichen Bescheinigungen

Beispiel: Wenn Sie sich im Ausland an einer Universität bewerben, verlangen viele Bildungseinrichtungen beglaubigte Kopien Ihrer Schul- oder Hochschulzeugnisse.

Hinweis: Für die Verwendung deutscher Dokumente im Ausland kann zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Landessprache erforderlich sein. Notarin Alexandra Goller informiert Sie gerne darüber, ob und in welchem Umfang eine Übersetzung notwendig ist und wie diese korrekt beurkundet werden kann.


Apostille

In vielen Staaten genügt eine sogenannte Apostille zur Anerkennung deutscher Urkunden. Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Form der Legalisation.

  • Zuständig für notarielle Dokumente ist meist das Landgericht.
  • Für andere Urkunden (z. B. von Behörden) das Regierungspräsidium.
    In Baden-Württemberg übernimmt dies häufig das Regierungspräsidium Stuttgart.

Beispiel: Wenn Sie eine in Deutschland ausgestellte Vollmacht bei einer ausländischen Behörde verwenden möchten – etwa im Rahmen eines Immobilienkaufs in Spanien –, ist in vielen Fällen eine Apostille erforderlich, damit das Dokument dort anerkannt wird.


Legalisation – Für Länder außerhalb der Apostille-Vereinbarung

Wenn der Zielstaat nicht dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten ist, wird stattdessen eine Legalisation durch die Botschaft oder das Konsulat benötigt.

Wir unterstützen Sie bei:

  • der formgerechten Erstellung der Urkunde
  • der Vorbereitung für die konsularische Legalisation
  • der Abstimmung mit der zuständigen Stelle

Beispiel: Wenn Sie ein deutsches Handelsregister­dokument in China vorlegen möchten, muss es zunächst notariell beglaubigt und anschließend von der zuständigen Behörde legalisiert werden.

Wann Beglaubigungen notwendig sind

Beglaubigte Unterlagen werden häufig gefordert bei:

  • Verträgen mit Behörden, Banken oder Geschäftspartnern
  • Visa-Anträgen, Eheschließungen oder Auswanderung
  • Immatrikulationen, beruflicher Anerkennung im Ausland
  • Erbfällen oder internationalen Handelsangelegenheiten

Nicht sicher, was in Ihrem Fall erforderlich ist?

Elektronisch archivierte Urkunden – rechtssicher und zuverlässig verfügbar

Notarin Alexandra Goller archiviert alle neu errichteten Urkunden zusätzlich in dem elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer. Dort werden sie inhaltsverschlüsselt gespeichert und für einen Zeitraum von 100 Jahren gesetzeskonform verwahrt.

Auf diese Weise stehen Ihnen Ihre Urkunden bei Bedarf auch in elektronischer Form zur Verfügung – etwa zur Vorlage bei Gerichten, Behörden, Banken oder internationalen Stellen. Die qualifizierte elektronische Signatur gewährleistet dabei die nachvollziehbare Echtheit und Unversehrtheit der Dokumente.

Gemäß § 56 Abs. 4 BeurkG steht die elektronische Fassung der Urschrift rechtlich gleich. Auf dieser Grundlage können auch Abschriften und Ausfertigungen direkt aus der elektronischen Urkunde erstellt werden – mit voller Beweiskraft.

Notarkosten für Beglaubigungen & Legalisationen

Die Gebühren für notarielle Beglaubigungen und Legalisationen sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Sie richten sich nach Art und Umfang des Dokuments. Vorab erhalten Sie eine transparente Einschätzung der Kosten.

Klären Sie Ihre Anliegen rechtzeitig – wir beraten Sie persönlich.

Wichtig zu wissen: Sowohl eine notarielle Beratung als auch die Erstellung eines Entwurfs sind gebührenpflichtig – selbst dann, wenn es anschließend nicht zu einer Beurkundung kommt. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), insbesondere nach § 92 Abs. 2 GNotKG sowie dem Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG).

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