Notarkosten – Transparent und gesetzlich geregelt
Notarinnen und Notare in Deutschland arbeiten nach einem gesetzlich geregelten Gebührensystem. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) stellt sicher, dass für gleiche Leistungen bundesweit identische Gebühren anfallen – fair, nachvollziehbar und unabhängig vom Wohnort.
Wenn Sie eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten wünschen, informieren wir Sie gerne – am besten im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.
Notariat:
Marktplatz 5, 71540 Murrhardt
Telefon: 07192 97891-0
Fax: 07192 97891-99
E-Mail: zentrale@notarin-goller.de
EGVP-ID
Nur für den elektronischen Rechtsverkehr:
DE.BEN_PROD.ba81b42b-edcc-4b20-a3df-a58b9371ce77.da3c
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
9:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
So werden die Notarkosten berechnet
Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert – also dem wirtschaftlichen Wert Ihres Vorhabens. Dieses Prinzip stellt sicher, dass die Kosten stets in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Angelegenheit stehen.
Beispiele für die Ermittlung des Geschäftswerts:
- Immobiliengeschäfte: Maßgeblich ist der vereinbarte Kaufpreis
- Erbfälle: Wert des zu übertragenden Vermögens
- Gesellschaftsgründungen: Höhe des Stammkapitals
- Vollmachten & Verfügungen: Gesetzlich festgelegte Pauschalwerte
Die Gebühren sind gesetzlich verbindlich. Kein Notar darf hiervon abweichen.
Diese Leistungen sind in den Gebühren enthalten
Die Notarkosten decken weit mehr ab als nur die Beurkundung. Sie beinhalten:
Vorbereitung & Beratung
- Analyse Ihres Anliegens
- Rechtliche Bewertung und Gestaltung individueller Entwürfe
Kommunikation & Abstimmung
- Abstimmung mit Vertragspartner:innen, Behörden, Registern, Banken
Beurkundung & Vollzug
- Rechtssichere Beurkundung
- Nachbearbeitung, Einreichung, Vollzugsüberwachung
Sie erhalten somit eine umfassende Betreuung aus einer Hand – ohne versteckte Zusatzkosten.
Wichtig zu wissen: Sowohl eine notarielle Beratung als auch die Erstellung eines Entwurfs sind gebührenpflichtig – selbst dann, wenn es anschließend nicht zu einer Beurkundung kommt. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), insbesondere nach § 92 Abs. 2 GNotKG sowie dem Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG).
Notarielle Fachgebiete im Überblick
Unsere gesetzlich geregelte Gebührenstruktur gilt für sämtliche notariellen Leistungen – insbesondere in folgenden Bereichen:
- Immobilienrecht
Kaufverträge, Grundschulden, Bauträgerverträge - Erbrecht & Schenkung
Testamente, Erbverträge, Schenkungen, Nachlassabwicklung - Familienrecht & Partnerschaft
Eheverträge, Scheidungsfolgen, Vorsorgevollmachten - Unternehmensrecht
Gründung, Umstrukturierung, Nachfolge - Beglaubigungen & Legalisierungen
Für nationale und internationale Zwecke
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie werden die Notarkosten genau berechnet?
Anhand des Geschäftswerts und der gesetzlich festgelegten Gebührentabelle des GNotKG.
Kommen zusätzlich weitere Kosten auf mich zu?
Nur in Ausnahmefällen (z. B. Registergebühren). Diese werden vorab transparent erläutert.
Wann muss ich die Gebühren bezahlen?
In der Regel direkt nach der Beurkundung. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung.
Kann ich meinen Notar frei wählen?
Ja, in Deutschland können Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar grundsätzlich frei wählen – unabhängig vom Wohnort oder dem Sitz eines Unternehmens oder Vereins.
Warum sind die Kosten bei allen Notarinnen und Notaren gleich?
Weil die Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt sind. Für gleiche Leistungen zahlen Sie überall denselben Betrag. Damit werden Transparenz, Fairness und Rechtsklarheit für alle Beteiligten gewährleistet.