Notarkosten – Transparent und gesetzlich geregelt

Notarinnen und Notare in Deutschland arbeiten nach einem gesetzlich geregelten Gebührensystem. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) stellt sicher, dass für gleiche Leistungen bundesweit identische Gebühren anfallen – fair, nachvollziehbar und unabhängig vom Wohnort.

Wenn Sie eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten wünschen, informieren wir Sie gerne – am besten im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.


Notariat:
Marktplatz 5, 71540 Murrhardt
Telefon: 07192 97891-0
Fax: 07192 97891-99
E-Mail: zentrale@notarin-goller.de

EGVP-ID

Nur für den elektronischen Rechtsverkehr:

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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
9:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung


So werden die Notarkosten berechnet

Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert – also dem wirtschaftlichen Wert Ihres Vorhabens. Dieses Prinzip stellt sicher, dass die Kosten stets in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Angelegenheit stehen.

Beispiele für die Ermittlung des Geschäftswerts:

  • Immobiliengeschäfte: Maßgeblich ist der vereinbarte Kaufpreis
  • Erbfälle: Wert des zu übertragenden Vermögens
  • Gesellschaftsgründungen: Höhe des Stammkapitals
  • Vollmachten & Verfügungen: Gesetzlich festgelegte Pauschalwerte

Die Gebühren sind gesetzlich verbindlich. Kein Notar darf hiervon abweichen.


Diese Leistungen sind in den Gebühren enthalten

Die Notarkosten decken weit mehr ab als nur die Beurkundung. Sie beinhalten:

Vorbereitung & Beratung

  • Analyse Ihres Anliegens
  • Rechtliche Bewertung und Gestaltung individueller Entwürfe

Kommunikation & Abstimmung

  • Abstimmung mit Vertragspartner:innen, Behörden, Registern, Banken

Beurkundung & Vollzug

  • Rechtssichere Beurkundung
  • Nachbearbeitung, Einreichung, Vollzugsüberwachung

Sie erhalten somit eine umfassende Betreuung aus einer Hand – ohne versteckte Zusatzkosten.

Wichtig zu wissen: Sowohl eine notarielle Beratung als auch die Erstellung eines Entwurfs sind gebührenpflichtig – selbst dann, wenn es anschließend nicht zu einer Beurkundung kommt. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), insbesondere nach § 92 Abs. 2 GNotKG sowie dem Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG).

Notarielle Fachgebiete im Überblick

Unsere gesetzlich geregelte Gebührenstruktur gilt für sämtliche notariellen Leistungen – insbesondere in folgenden Bereichen: