Grundstückskaufverträge – Rechtssicher zum Eigentum
Wer ein Grundstück kaufen möchte – ob bebaut oder unbebaut – trifft eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben.
Notarin Alexandra Goller begleitet Sie mit juristischer Sorgfalt und persönlichem Engagement durch alle Schritte des Kaufprozesses – für eine faire, transparente und rechtlich abgesicherte Abwicklung.
Notariat:
Marktplatz 5, 71540 Murrhardt
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Nur für den elektronischen Rechtsverkehr:
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Was regelt ein Grundstückskaufvertrag?
Ein Grundstückskauf bringt rechtliche Anforderungen mit sich, die präzise geprüft und umgesetzt werden müssen. Zu den zentralen Punkten gehören:
Fälligkeit des Kaufpreises:
Die Zahlung erfolgt erst, wenn alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen umfassen in der Regel:
- Eintragung einer Eigentumsvormerkung im Grundbuch
- Vorliegen aller Genehmigungen (z. B. Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde)
- Löschungsunterlagen für bestehende Grundschulden oder Hypotheken
Notarin Alexandra Goller koordiniert diesen Prozess und informiert Sie, sobald die Zahlung sicher geleistet werden kann.
Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten:
Ab dem im Vertrag bestimmten Stichtag – in der Regel nach Kaufpreiszahlung – übernimmt der Käufer alle Rechte und Pflichten. Dazu zählen z. B. die Nutzung des Grundstücks und die Zahlung von Grundsteuern.
Eigentumsumschreibung im Grundbuch:
Die Eigentumsübertragung wird im Grundbuch eingetragen, sobald der Kaufpreis vollständig gezahlt ist. Dies bietet Sicherheit für beide Vertragsparteien.
Warum ist notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Grundstückskaufvertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass:
- der Vertrag rechtlich wirksam und durchsetzbar ist
- beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten vollständig aufgeklärt werden
- Formfehler und spätere Konflikte vermieden werden
Im Beurkundungstermin erläutert Notarin Alexandra Goller alle Inhalte verständlich und beantwortet Ihre Fragen – neutral und kompetent.
14-Tage-Bedenkfrist für Verbraucher
Bei Verträgen zwischen Unternehmern (z. B. Bauträgern, Gemeinden) und Verbrauchern gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Wartefrist von 14 Tagen zwischen Vertragsentwurf und Beurkundung. Sie dient dem Verbraucherschutz und verhindert vorschnelle Entscheidungen.
