Partnerschaftsvertrag – Rechtliche Sicherheit für Paare ohne Trauschein

Ein Partnerschaftsvertrag bietet unverheirateten Paaren klare Regelungen zu Eigentum, Unterhalt und Erbrecht. Er schafft Rechtssicherheit in einer Lebensgemeinschaft, die gesetzlich weniger geschützt ist als eine Ehe.

Notarin Alexandra Goller unterstützt Sie dabei, einen individuell zugeschnittenen Vertrag zu erstellen, der Ihre Interessen verlässlich absichert – verständlich, fair und rechtlich wirksam.


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Welche Regelungen ein Partnerschaftsvertrag enthalten kann

Ein Partnerschaftsvertrag kann verschiedene rechtliche Aspekte verbindlich und individuell regeln:

Vermögen und Eigentum

Ein gemeinsamer Hauskauf bringt viele rechtliche Fragen mit sich – besonders für unverheiratete Paare. Ein Partnerschaftsvertrag beim Hauskauf schafft klare Verhältnisse bei Eigentum, Finanzierung und im Trennungsfall.

Das gilt auch für andere größere Anschaffungen wie gemeinsam erworbenes Eigentum oder den Hausrat – insbesondere, wenn ein Partner deutlich mehr zum gemeinsamen Vermögen beiträgt.

Unterhalt und finanzielle Absicherung

Der Vertrag kann Vereinbarungen zum Unterhalt im Trennungsfall enthalten – etwa wenn einer der Partner seine Berufstätigkeit für die Partnerschaft oder gemeinsame Kinder einschränkt. Das schafft beiderseitige Planungssicherheit.

Vorsorge und Erbrecht

Auch in Fragen der Vorsorge und Erbfolge bietet ein Partnerschaftsvertrag wichtige Absicherung. Da unverheiratete Partner kein gesetzliches Erbrecht haben, sind ergänzende Regelungen unverzichtbar. Ein Partnerschaftsvertrag kann mit einer Vorsorgevollmacht oder einem Testament kombiniert werden – um den Partner im Ernstfall rechtlich abzusichern.

Hinweis: Ohne zusätzliche Regelungen besteht im Todesfall keinerlei gesetzlicher Anspruch – selbst nach jahrzehntelangem Zusammenleben.


Wann ist ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll?

Ein Partnerschaftsvertrag empfiehlt sich besonders, wenn:

  • größere gemeinsame Investitionen geplant sind, z. B. ein Immobilienkauf,
  • unterschiedliche Vermögensverhältnisse bestehen,
  • ein Partner beruflich zugunsten der Partnerschaft zurücktritt,
  • gemeinsame Kinder betreut oder versorgt werden,
  • Sie sich gegenseitig im Trennungs- oder Todesfall absichern möchten.

Ein gut gestalteter Partnerschaftsvertrag schafft Klarheit – für beide Seiten, auch in herausfordernden Situationen.