Bauträgerverträge – Sicher zum neuen Zuhause oder Kapitalanlage
Der Erwerb einer noch zu errichtenden Immobilie – sei es eine Eigentumswohnung oder ein Haus – stellt für viele Menschen einen bedeutenden Schritt in Richtung Eigenheim oder Kapitalanlage dar.
Der Bauträgervertrag verpflichtet den Bauträger zur plangerechten Errichtung des Objekts sowie zur Übertragung des Eigentums.
Notarin Alexandra Goller begleitet Sie mit juristischer Sorgfalt durch den gesamten Ablauf und sorgt für rechtliche Klarheit und faire Bedingungen.
Notariat:
Marktplatz 5, 71540 Murrhardt
Telefon: 07192 97891-0
Fax: 07192 97891-99
E-Mail: zentrale@notarin-goller.de
EGVP-ID
Nur für den elektronischen Rechtsverkehr:
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
9:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Wesentliche Inhalte des Bauträgervertrags
Bauleistungsbeschreibung:
Sie beschreibt detailliert die geplante Immobilie – von Baumaterialien über Ausstattungsmerkmale bis hin zur Ausführung. So wissen Sie genau, was Sie erhalten.
Zahlungsplan:
Die Zahlungen erfolgen schrittweise nach Baufortschritt. Dadurch zahlen Sie nur für bereits erbrachte Leistungen – das schafft Transparenz und Sicherheit.
Fertigstellungsfristen:
Vertraglich festgelegte Termine geben Planungssicherheit. Auch Ansprüche bei Verzögerungen sind geregelt.
Notarielle Beurkundung: Ihr rechtlicher Schutz
In Deutschland ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Das schützt Käufer:innen umfassend – insbesondere bei komplexen Verträgen wie dem Bauträgervertrag.
Notarin Alexandra Goller erklärt Ihnen jede Klausel verständlich und neutral. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und der Vertrag rechtlich wirksam ist.
Verbraucherschutz: 14-Tage-Bedenkfrist
Bei Verträgen zwischen Unternehmern (z. B. Bauträgern oder Gemeinden) und Verbraucher:innen gilt eine gesetzliche Wartefrist von 14 Tagen zwischen Vertragsentwurf und Beurkundung. Diese Frist dient dem Verbraucherschutz und verhindert überstürzte Entscheidungen.
Ablauf & Grundbucheintragungen
Nach der Beurkundung veranlasst die Notarin die Eintragung der Eigentumsvormerkung im Grundbuch. Diese schützt Ihre Ansprüche, bis Sie endgültig als Eigentümer:in eingetragen sind.
Bei finanzierten Immobilien wird parallel eine Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank eingetragen – ebenfalls durch das Notariat abgewickelt.