Kaufverträge für Eigentumswohnungen – Klar geregelt, rechtlich abgesichert
Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, trifft nicht nur eine finanzielle Entscheidung, sondern wird Teil einer Eigentümergemeinschaft – mit klar geregelten Rechten und Pflichten.
Notarin Alexandra Goller sorgt für eine rechtssichere Vertragsgestaltung und begleitet Sie transparent durch den gesamten Kaufprozess.
Notariat:
Marktplatz 5, 71540 Murrhardt
Telefon: 07192 97891-0
Fax: 07192 97891-99
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Nur für den elektronischen Rechtsverkehr:
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9:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Was beim Wohnungskauf zu beachten ist
Neben dem Sondereigentum an Ihrer Wohnung erwerben Sie auch Miteigentumsanteile am gemeinschaftlichen Eigentum – etwa an Fluren, dem Dach oder dem Garten. Damit alles rechtlich korrekt geregelt ist, sind klare vertragliche Vereinbarungen und eine notarielle Beurkundung unerlässlich.
Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte
Der Kauf einer Eigentumswohnung umfasst:
- Gemeinschaftseigentum, z. B. Treppenhaus, Fassade, Heizanlage
- Sondernutzungsrechte, z. B. an einem Stellplatz oder Gartenanteil
Diese Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung – beide sollten vor der Beurkundung sorgfältig geprüft werden.
Vertragliche Inhalte im Überblick
Ein rechtssicherer Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung regelt u. a.:
- Teilungserklärung & Gemeinschaftsordnung: Grundlage für das Zusammenleben und die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen
- Finanzierung & Grundschuld: Auf Wunsch kann eine Grundschuldbestellung zur Absicherung Ihrer Finanzierung vorbereitet werden
- Hausgeld & Instandhaltungsrücklage: Monatliche Kosten für Verwaltung, Pflege und Rücklagenbildung
- Eigentumsvormerkung & Eigentumsumschreibung: Schutz des Käufers und rechtlicher Eigentumsübergang im Grundbuch
Grundbucheinsicht & Eigentumssicherung
Vor Vertragsabschluss erfolgt auf Wunsch eine Einsicht ins Grundbuch. Dadurch lassen sich etwaige Belastungen (z. B. Grundschulden, Wegerechte) frühzeitig erkennen.
Nach der Beurkundung kümmern wir uns um:
- Eintragung der Eigentumsvormerkung
- Einholung erforderlicher Genehmigungen
- Umschreibung des Eigentums im Grundbuch
Warum ist notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben?
Der Kauf einer Eigentumswohnung ist rechtlich komplex und mit weitreichenden Folgen verbunden – sowohl für Käufer:innen als auch für Verkäufer:innen. Aus diesem Grund schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 311b BGB) zwingend die notarielle Beurkundung vor.
Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass:
- alle Inhalte rechtlich wirksam und eindeutig formuliert sind
- beide Vertragsparteien umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert werden
- rechtliche Klarheit und Beweisbarkeit gewährleistet sind
- Formfehler und spätere Streitigkeiten vermieden werden
Im Beurkundungstermin erläutert Notarin Alexandra Goller alle Vertragsinhalte Schritt für Schritt, klärt offene Fragen und sorgt für ein ausgewogenes und sicheres Verfahren – neutral, verständlich und rechtsverbindlich.
14-Tage-Bedenkfrist: Verbraucherschutz beim Wohnungskauf
Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern (z. B. Bauträger oder Gemeinde) und Verbrauchern ist eine 14-tägige Frist gesetzlich vorgeschrieben. Sie beginnt mit der Übersendung des Vertragsentwurfs und muss eingehalten werden, bevor die Beurkundung erfolgen darf.
