Pflichtteilsrecht – Der gesetzliche Anspruch für nahe Angehörige
Das Pflichtteilsrecht sichert engen Angehörigen wie Ehepartner:innen und Kindern einen Mindestanteil am Erbe – selbst dann, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Es stellt sicher, dass familiäre Bindungen auch im Erbfall rechtlich geschützt sind und kein nahestehender Mensch ganz übergangen werden kann.
So lassen sich nicht nur Rechte wahren, sondern auch familiäre Konflikte im Vorfeld vermeiden.
Notarin Alexandra Goller unterstützt Sie dabei, Pflichtteilsansprüche transparent zu klären und individuelle Lösungen für eine ausgewogene und rechtssichere Nachlassplanung zu entwickeln.
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Wichtige Aspekte des Pflichtteilsrechts
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis gehören:
- Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen,
- Abkömmlinge (z.B. Kinder und Enkelkinder),
- Eltern (nur, wenn keine Nachkommen vorhanden sind).
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird auf Grundlage des gesamten Nachlasswertes berechnet, inklusive Immobilien, Bankguthaben, Wertgegenständen und Verbindlichkeiten.
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod können Pflichtteilsansprüche beeinflussen. In diesen Fällen steht pflichtteilsberechtigten Personen unter Umständen ein Ergänzungsanspruch zu.
Beispiel: Eine Mutter überschreibt ihrer Tochter zu Lebzeiten ein Haus. Stirbt sie innerhalb von zehn Jahren, kann der Sohn als Pflichtteilsberechtigter unter Umständen eine finanzielle Ausgleichszahlung verlangen.
Pflichtteilsverzicht – Sicherheit für alle Beteiligten
Ein notarieller Pflichtteilsverzicht schafft Klarheit – sowohl für den Erblasser als auch für die übrigen Erben. Er ist besonders sinnvoll:
- zur Vermeidung zukünftiger Streitigkeiten,
- bei Vorabzuwendungen (z. B. Schenkung oder Firmenbeteiligung),
- in Patchwork-Familien mit komplexen Erbverhältnissen.
Beispiel: Ein Sohn erhält zu Lebzeiten eine Wohnung überschrieben und verzichtet im Gegenzug auf seinen Pflichtteil – dies ermöglicht der Tochter, das Elternhaus nach dem Tod der Eltern allein zu übernehmen.
Der Verzicht muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.
Notarin Alexandra Goller berät Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen und sorgt dafür, dass alle Regelungen verständlich, rechtssicher und nachvollziehbar sind.