Erbschein & Nachlassabwicklung – Rechtssicher erben mit notarieller Begleitung
Wer einen Erbschein beantragen möchte, muss seine Erbenstellung nachweisen – etwa durch ein Testament oder einen Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht.
Der Erbschein bestätigt amtlich, wer im Todesfall als Erbe gilt. Ebenso wichtig ist die geordnete Nachlassabwicklung: Schulden klären, Vermögenswerte sichern, Erbanteile aufteilen.
Notarin Alexandra Goller begleitet Sie in beiden Bereichen zuverlässig und sorgt für eine rechtssichere und zügige Abwicklung.
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Wann ist ein Erbschein erforderlich?
In vielen Fällen ist ein Erbschein unverzichtbar, um Ihre Rechte als Erbe nachzuweisen – etwa in folgenden Situationen:
- kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt,
- Immobilien im Grundbuch umgeschrieben werden sollen,
- Banken oder Versicherungen einen amtlichen Erbnachweis verlangen,
- Konten, Depots oder Verträge übernommen werden sollen,
- mehrere Personen erben (Erbengemeinschaft).
Der Erbschein bestätigt die Erbenstellung und die Höhe der Erbanteile. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt. Bei der Antragstellung müssen alle Angaben zur Erbfolge an Eides statt versichert werden.
Besonderheiten bei der Erbengemeinschaft
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. In solchen Fällen gilt:
- Alle Entscheidungen zur Verwaltung müssen gemeinsam getroffen werden.
- Die Auseinandersetzung des Nachlasses kann komplex und konfliktanfällig sein.
- Ohne klare Regelung drohen langwierige Streitigkeiten.
Notarin Alexandra Goller unterstützt Sie bei der Klärung von Rechten und Pflichten und erstellt auf Wunsch Auseinandersetzungsvereinbarungen, um den Nachlass strukturiert und friedlich zu regeln.
