Scheidungsfolgenvereinbarung – Rechtssicherheit für den Trennungsfall
Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehepaare zentrale Fragen rund um Trennung und Scheidung frühzeitig regeln – von der Vermögensaufteilung über Unterhalt bis zur Betreuung gemeinsamer Kinder. Eine einvernehmliche Vereinbarung schafft Rechtssicherheit und entlastet beide Seiten.
Notarin Alexandra Goller begleitet Sie vertrauensvoll bei der Gestaltung – diskret, unparteiisch und mit einem klaren Blick für faire Lösungen.
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Was Sie mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln können
Eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung kann folgende Bereiche abdecken:
Vermögensaufteilung
Festlegung, wie gemeinsames Eigentum – z. B. Immobilien, Konten oder Hausrat (etwa Möbel, Elektrogeräte, Fahrzeuge) – auf die Ehepartner übertragen oder anteilig zugeordnet wird. So lassen sich spätere Konflikte vermeiden.
Unterhalt
Regelungen zur finanziellen Absicherung – etwa zum Ehegatten- oder Kindesunterhalt – mit klaren Vereinbarungen zu Art, Höhe und Dauer der Leistungen.
Wohnrecht und Hausrat
Wer bleibt in der bisherigen Wohnung? Welche Gegenstände verbleiben bei wem? Auch solche Fragen lassen sich verbindlich und einvernehmlich festlegen.
Kinderbetreuung
Absprachen zu Sorgerecht, Umgangsrecht und zur alltäglichen Betreuung – im Sinne des Kindeswohls und der gemeinsamen Verantwortung der Eltern.
Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern möchte klären, dass die Mutter mit den Kindern in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt. Der Vater übernimmt bestimmte Unterhaltszahlungen, während beide das gemeinsame Sorgerecht behalten. Die notarielle Vereinbarung sichert diese Regelung verbindlich ab.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann jederzeit geschlossen werden – auch bereits während des Trennungsjahres. Ein frühzeitiger Entwurf in einer weniger angespannten Phase erleichtert oft eine faire Einigung. Viele Paare empfinden es als entlastend, zentrale Fragen nicht erst im Streitfall, sondern in einem ruhigen Moment einvernehmlich zu regeln.
Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung – schon im Trennungsjahr möglich
Gerade im Trennungsjahr lohnt es sich, wichtige Punkte frühzeitig zu klären – etwa zur Nutzung der gemeinsamen Immobilie, zu Unterhaltszahlungen oder zur Kinderbetreuung. Eine notariell beurkundete Trennungsvereinbarung schafft Klarheit und vermeidet spätere Konflikte.
Auch in dieser sensiblen Phase begleitet Sie Notarin Goller neutral, diskret und mit einem klaren Blick für faire Lösungen.
Vorteile einer notariellen Vereinbarung
- Berücksichtigung der Interessen beider Partner und der Kinder
- Vermeidung kostspieliger und belastender Gerichtsverfahren
- Klare, einvernehmliche Regelungen statt späterer Auseinandersetzungen
- Rechtssicherheit durch notarielle Beurkundung
- Neutrale Begleitung durch die Notarin