Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung – Selbstbestimmt entscheiden für den Ernstfall

Ein Unfall, eine unerwartete Erkrankung – wer trifft Entscheidungen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind? Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung legen Sie heute fest, wer für Sie Entscheidungen treffen darf – und welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.

Notarin Alexandra Goller sorgt dafür, dass Ihre Dokumente rechtssicher, verständlich und individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt sind.


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Zwei Dokumente – ein Ziel: Ihre Selbst­bestimmung

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, im Ernstfall in Ihrem Namen zu handeln – etwa bei Bankgeschäften, Behördengängen oder in Fragen der Pflege. So lässt sich eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung enthält Ihre Wünsche zu medizinischen Behandlungen, etwa in Situationen ohne Aussicht auf Heilung. Sie entlastet Angehörige und hilft Ärzt:innen, im Einklang mit Ihrem Willen zu handeln.


Warum notariell beurkunden?

Die notarielle Beurkundung gibt Ihrer Vorsorge rechtliche Klarheit und macht sie besonders verbindlich – vor Behörden, Gerichten und im privaten Umfeld. Zu den Vorteilen zählen:

  • Rechtssichere Formulierungen, die anerkannt und durchsetzbar sind
  • Akzeptanz bei Banken, Behörden und Gerichten
  • Erforderlich bei Immobilien- oder Unternehmens­angelegenheiten
  • Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister – sofern gewünscht
  • Individuelle Beratung und rechtliche Prüfung

Für wen ist die Vorsorge wichtig?

Ob jung oder alt – wer frühzeitig vorsorgt, sorgt für Klarheit und entlastet Angehörige im Ernstfall. Eine Vorsorge­vollmacht und Patientenverfügung stellen sicher, dass Ihre Wünsche respektiert und Ihre Interessen vertreten werden:

  • bei plötzlicher Erkrankung oder Unfall
  • zur Entlastung von Angehörigen
  • um gerichtliche Betreuungsverfahren zu vermeiden
  • zur Absicherung bei Demenzrisiko oder schweren Operationen