Ein- oder Mehrfamilienhaus kaufen? Ihre Notarin begleitet Sie rechtssicher durch alle Schritte

Wer ein Eigenheim kaufen möchte, trifft eine bedeutende Entscheidung – sei es als neues Zuhause oder als langfristige Investition.

Gerade bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern ist eine rechtlich einwandfreie Vertragsgestaltung entscheidend, um spätere Risiken zu vermeiden.

Notarin Alexandra Goller begleitet Sie neutral, sorgfältig und mit einem klar strukturierten Ablauf durch den gesamten Kaufprozess.


Notariat:
Marktplatz 5, 71540 Murrhardt
Telefon: 07192 97891-0
Fax: 07192 97891-99
E-Mail: zentrale@notarin-goller.de

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Nur für den elektronischen Rechtsverkehr:

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Montag bis Freitag:
9:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr

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Was beim Hauskauf zu beachten ist

Anders als beim Wohnungskauf erwerben Sie bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern in der Regel ein eigenständiges Grundstück mit Gebäude – oft inklusive Garage, Garten oder Nebengebäude. Vor der Beurkundung sollten unter anderem folgende Punkte sorgfältig geprüft werden:

  • Bestehen Mietverhältnisse, die übernommen werden müssen?
  • Gibt es Dienstbarkeiten wie Wegerechte oder Wohnrechte?
  • Liegt eine vollständige Baugenehmigung für das Gebäude vor?
  • In welchem Zustand befinden sich Bausubstanz und Erschließung?

Vertragliche Inhalte im Überblick

Ein Kaufvertrag für ein Ein- oder Mehrfamilienhaus enthält unter anderem Regelungen zu folgenden Aspekten:

  • Eigentumsvormerkung und Eigentumsumschreibung
  • Eigentumsverhältnisse und Grundbuchstand
  • Rechte Dritter (z. B. Nießbrauch, Altlasten, Dienstbarkeiten)
  • Besitz- und Lastenwechsel, Übergabetermin
  • Regelungen bei vermieteten Einheiten
  • Finanzierung, ggf. mit vorbereiteter Grundschuldbestellung

Gut zu wissen: Falls Sie den Hauskauf über ein Bankdarlehen finanzieren, unterstützen wir Sie auch bei der Eintragung von Grundpfandrechten – etwa durch eine Grundschuld. So sichern Sie Ihre Finanzierung rechtlich ab und vermeiden Verzögerungen beim Eigentumsübergang.


Rechtssicherheit durch Grundbucheinsicht

Vor der Beurkundung kann das Grundbuch eingesehen werden, um Belastungen oder Einschränkungen frühzeitig zu erkennen. Nach Unterzeichnung kümmern wir uns um:

  • Eigentumsumschreibung im Grundbuch
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Einholung aller erforderlichen Genehmigungen
  • Koordination mit Banken oder Behörden

Warum ist notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben?

Gemäß § 311b BGB ist die notarielle Beurkundung bei Immobilienkäufen verpflichtend. Sie stellt sicher, dass:

  • alle Inhalte rechtswirksam und eindeutig formuliert sind
  • beide Parteien umfassend informiert werden
  • rechtliche Klarheit herrscht und Beweissicherheit besteht
  • Formfehler und spätere Konflikte vermieden werden

Im Beurkundungstermin erläutert Notarin Goller alle Inhalte verständlich, beantwortet Ihre Fragen und sorgt für ein rechtlich ausgewogenes Ergebnis.


14-Tage-Bedenkfrist: Verbraucherschutz beim Hauskauf

Erfolgt der Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer (z. B. Bauträger, Gemeinde) und einem Verbraucher, gilt eine gesetzliche 14-Tage-Frist. Diese beginnt mit der Übermittlung des Vertragsentwurfs und dient Ihrer rechtlichen Absicherung.


Was kostet die notarielle Begleitung beim Hauskauf?

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden auf Grundlage des Kaufpreises berechnet – unabhängig vom individuellen Aufwand.

Die Notargebühren zählen zu den Erwerbsnebenkosten und können in vielen Fällen mitfinanziert werden.

Wichtig zu wissen: Sowohl eine notarielle Beratung als auch die Erstellung eines Entwurfs sind gebührenpflichtig – selbst dann, wenn es anschließend nicht zu einer Beurkundung kommt. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), insbesondere nach § 92 Abs. 2 GNotKG sowie dem Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG).